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Für den Zugang zum "Mitgliederbereich" oder den jeweils Sparten internen Informationen benötigen Sie eine entsprechende Zugangskennung.

 

Die Zugangskennung für die allgemeinen Mitgliederinformationen wurde im Rundschreiben: RB50878 vom 14.10.2005 publiziert.
Sie finden das Rundschreiben im Lotus Notes.

Die Benutzerkennung für Sparten interne Informationen (sofern Ihre Sparte diese Funktion der BSG Homepage nutzt) erhalten Sie über Ihren jeweiligen Spartenleiter.